01/24/2022

Die Ethos Stiftung zeigt sich höchst besorgt über diese Entscheidung, die dem ursprünglichen Ziel der Taxonomie völlig zuwiderlaufen würde. Die Taxonomie wurde eingeführt, um Investitionen in wirtschaftliche Aktivitäten mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt zu lenken. 

Am 31. Dezember schlug die Europäische Kommission in letzter Minute vor, Erdgas und Kernenergie in die EU-Taxonomie aufzunehmen. Investitionen in diesen Bereichen könnten somit als «nachhaltige Anlagen» eingestuft werden. Die endgültige Fassung wird erst gegen Ende Januar vorgelegt werden, damit die Stellungnahmen von Regierungen und Experten berücksichtigt werden können. 

Ethos zeigt sich höchst besorgt über diese Entscheidung, die dem ursprünglichen Ziel der Taxonomie völlig zuwiderlaufen würde. Die Taxonomie wurde 2020 eingeführt, damit Investitionen in wirtschaftliche Aktivitäten mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt gelenkt werden. 

Die Ethos Stiftung ist der Ansicht, dass die Aufnahme von Erdgas- und Kernkraftwerken in die EU-Taxonomie die angestrebte positive Wirkung der Taxonomie in ihr Gegenteil verkehren würde. Es bestünde das Risiko, dass öffentliche Gelder, Beihilfen und private Investitionen fehlgeleitet würden, und dies zu Lasten des Ausbaus erneuerbarer Energien. Die angestrebte Energiewende würde dadurch verzögert und der Klimaschutz beeinträchtigt. Ausserdem würde der falsche Eindruck erweckt, dass eine Versorgung mit sauberer und kohlenstoffarmer Energie ohne Erdgas und Kernenergie nicht möglich sei.

Nach Meinung der Ethos Stiftung können Kernenergie und Erdgas nicht als nachhaltig betrachtet werden. Kernenergie produziert hochradioaktive Abfälle und erfordert sehr teure Investitionen beim Neubau wie auch bei der Stilllegung von Kraftwerken. Vor allem aber entsteht bei grossen Unfällen ein erhebliches Risiko für die öffentliche Gesundheit. Deshalb kann die Kernenergie nicht als im Einklang mit dem in der EU-Taxonomie verankerten Grundsatz «Do no significant harm» («Vermeiden erheblicher Schäden») betrachtet werden. Erdgas ist ein nicht erneuerbarer fossiler Energieträger, der Treibhausgase erzeugt. Die Internationale Energieagentur wies kürzlich darauf hin, dass die Nachfrage nach Erdgas bis 2050 um 55% sinken muss, wenn man das Netto-Null-Ziel erreichen will. Im Hinblick auf dieses Ziel wäre es daher unlogisch, in Erdgas zu investieren.

Umgekehrt würde die Europäische Kommission dazu beitragen, Investitionen in nachhaltige und erneuerbare Energien zu lenken, wenn sie Erdgas und Kernenergie, wie ursprünglich geplant, nicht in die Taxonomie aufnehmen würde. Dank Energieeffizienz und erneuerbaren Energien könnte der Klimaschutz somit schneller, wirksamer und kostengünstiger umgesetzt werden.

Sonnen- und Windenergie sowie Wasserkraft, einschliesslich ihrer Speicherung – mittels Batterien und Wasserstofftechnologien – sind kostengünstiger als der Bau neuer Kern- oder Erdgaskraftwerke und technologisch ausgereift. Sollte die Europäische Kommission entscheiden, Erdgas und Kernenergie in die Taxonomie aufzunehmen, würde sie damit jenen politischen und wirtschaftlichen Kräften nachgeben, die den Ausbau der erneuerbaren Energien während Jahrzehnten vernachlässigten, verzögerten oder sogar aktiv bekämpften.

Wie auch immer die Entscheidung der Europäischen Kommission ausfallen wird, die Ethos Stiftung wird ihrerseits weiterhin diejenigen Unternehmen von ihren Investments ausschliessen, die mehr als 5% ihres Umsatzes in den Sektoren Kernenergie und Erdgas unkonventionellen Ursprungs erzielen, gemäss den acht Ethos-Prinzipien für nachhaltige Anlagen.

Nachricht
Nachhaltige Entwicklung
Nachhaltige Geldanlagen